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„Genügt Ihnen ein 7,5-Tonner?“

Ich bin gut mit ihm gefahren. Gut, er sah zuletzt etwas blass aus, grau war er ja schon immer. Die letzten Jahre hat er bei Reinschauenden für Aufsehen gesorgt: „Ach, so sahen Sie damals aus!?“. Ja. Aber jetzt ist er offiziell zu alt geworden, wird aus dem Verkehr gezogen. Kaum 45 Jahre nachdem ich – Jahrgang 1959 – dank ihm erstmals in den Verkehr gezogen bin. Bye bye gutes altes Grauchen. Ich erwarte Deinen Bundesdruckerei-gedruckten fälschungssicheren Plastik-Nachfolger. Ps:  Jetzt, ganz zum Schluss habe ich dank der netten Dame vom (Bürger-)Amt noch was gelernt: „Genügt es Ihnen, einen 7,5-Tonner samt 3,5-Tonnen-Anhänger zu fahren? Ja, durfte ich das immer schon?“ Offenkundig! Mein alter Führerschein-Klasse 3 aus dem Jahr 1977 entspricht den neuen Fahrerlaubnissen AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L und auf Antrag:T

Führerschein Klasse 3, ausgestellt 1977 heißt, ich darf:

  • Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen fahren
  • LKw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Dreiachsige  Züge mit bis zu 12 Tonnen samt Anhängern mit bis zu drei Achsen. Das Zugfahrzeug darf aber nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40k,/h Höchstgeschwindigkeit
  • Busse unter 7,5 Tonnen. Allerdings nur, wenn sonst keiner drin ist, also nicht befördern
  • Anhänger, die schwerer als das Zufgfahrzeug sind
  • Achtung: aufpassen! Wichtig ist, wann genau und wo (DDR oder BRD) der 3er ausgestellt wurde.

Quelle: Führerschein der Klasse 3: Was dürfen Sie jetzt fahren?